Windeignungsgebiete
Windräder rund um Dümmer
Dümmer. Der Bauausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 8. März 2016 den "Entwurf zur ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms" beraten und beschlossen, die Einwohnerinnen und Einwohner auf diesem Wege zu informieren.
Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Würden die derzeitigen Planungen in die Tat umgesetzt, könnten die Windräder bis auf 1 000 m an die Ortsteile
- Walsmühlen Siedlung
- Dümmerstück Hof und
- Parum
heranrücken. Die Gemeinde Dümmer ist von drei Windeignungsgebieten betroffen. Die Errichtung von Windrädern mit einer Höhe von bis zu 200 m wird das Landschaftsbild in unserer Gemeinde nachhaltig verändern.
In dieser ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens besteht die Gelegenheit, bis zum 30. Mai 2016 Stellungnahmen abzugeben. Das Beteiligungsverfahren richtet sich an alle Behörden und öffentliche Stellen, insbesondere an die Gemeinden, aber auch an alle Personen, die von den Planungen betroffen sind.
Die Unterlagen sind öffentlich ausgelegt und im Internet einsehbar (vgl. nachstehende Information an die Bürger).
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg will mit der Überarbeitung des Raumordnungsprogramms die Energiewende aktiv mitgestalten. Insgesamt werden Gebiete mit einer Fläche von 6 500 ha ausgewiesen. Dies entspricht rund 1 % des Flächenumfangs der Planungsregion. Die Eignungsgebiete, die die Gemeinde Dümmer betreffen, sind auf der Karte 7 abgebildet - Nr. 14/16, 10/16 und 13/16.
Der Ausweisung der Eignungsgebiete liegt eine höhenbezogene Abstandsregelung zu Siedlungsbereichen und ein umfassender Kriterienkatalog zu Grunde. Die Gemeinden hatten bereits im Rahmen einer informellen Beteiligung von April bis Juni 2015 Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Dümmer hat in einer umfassenden Stellungnahme zu allgemeinpolitischen Belangen, zu landesplanerischen und artenschutzrechtlichen Aspekten bestehende Bedenken formuliert. Eine Berücksichtigung fand nicht statt. Tatsache ist, dass die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde in diesem Verfahren sehr gering sind. Nur, wenn die Flächennutzungs- und Bauleitplanung der Gemeinde betroffen wäre, könnte die Gemeinde Dümmer eigene Belange geltend machen. Da die Eignungsgebiete aber weit außerhalb der Ortslage liegen, ist dies nicht der Fall.
Selbstverständlich wird die Gemeinde Dümmer auch in dieser ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgeben, die sich kritisch mit der Einhaltung der verschiedenen Kriterien auseinandersetzt.
Aber in diesem Verfahren kommt es auch auf jeden Einzelnen an. Bilden Sie sich eine Meinung über die geplante Ausweisung von Windeignungsgebieten und nutzen Sie die Möglichkeit zur Stellungnahme!
Weiterführende Informationen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, liefern die Internetseiten www.vernunftkraft.de, http://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/ und http://www.stgt-mv.de/Energieberatungsstelle/Downloads.
Anke Gräber
Bürgermeisterin